Mitteilung des Abfallzweckverbandes - Müllabfuhr im Winter

Aktuelles vom Abfallzweckverband zur Müllabfuhr im Winter:

 

Eis, Schnee und überfrierende Nässe verursachen trotz Winterausrüstung oft erhebliche Probleme für

die Müllabfuhr, die jedes einzelne Grundstück auch in den abgelegen Bereichen anfahren muss. Insbesondere die höher gelegenen Gebiete sowie Gebiete mit vergleichsweise steileren Lagen und Straßenführungen sind davon betroffen.

 

Die Abfallwirtschaft bittet deshalb um Verständnis, wenn das Entsorgungsunternehmen bei solchen Witterungslagen nicht alle Tonnen pünktlich leeren kann. Die Müllwerker versuchen aber nach erfolgter Räumung, Straßen nachzufahren, die zum Abfuhrzeitpunkt aufgrund der Witterungsverhältnisse für die schweren Müllfahrzeuge nicht befahrbar waren. Die Sammeltouren werden bis zum Erreichen der gesetzlich zulässigen Arbeits-/Lenkzeit fortgesetzt, jedoch reicht dies nicht immer aus, die Touren vollständig abzufahren. Zudem müssen die Müllfahrzeuge auch in anderen Gemeinden noch Sammeltouren erledigen und anschließend noch in den Entsorgungsanlagen entleert werden, damit die Sammeltouren am Folgetag rechtzeitig beginnen können. Bitte bedenken Sie auch, dass die Müllabfuhr morgens sehr früh beginnen muss, um alle Tonnen in der Tagestour entleeren zu können und dass gerade morgens früh der Winterdienst der Städte und Gemeinden noch nicht alle Straßen räumen konnte.

 

Besonders problematisch für die Müllfahrzeuge ist überfrierende Nässe. Auch wenn Straßen zwar von

den Räumfahrzeugen freigeschoben sind oder auf den ersten Blick nur leicht verschneit und unproblematisch aussehen, bildet sich bei unzureichendem Abstreuen der Straßen mit Auftausalzen oder Granulaten gerade unter der dünnen Schneeschicht oft eine Eisschicht, die für die Müllfahrzeuge ein Anfahren, Bremsen oder kontrollierbares Bewegen fast unmöglich macht. Auch das Aufziehen von Schneeketten hilft gerade in diesen Fällen nicht effektiv weiter.

 

Bitte berücksichtigen Sie auch, dass das Befahren dieser Straßen mit bis zu 30 Tonnen schweren Müllfahrzeugen, die ständig anhalten und wieder anfahren müssen, deutlich schwieriger und gefährlicher ist als mit PKWs. Die Sicherheit der Müllwerker und Passanten sowie der Schutz vor Schäden an Sammelfahrzeugen, parkenden Fahrzeugen und anderen Gegenständen sind hier wichtiger als eine pünktliche Tonnenleerung. Die Schäden, die nicht mehr sicher steuerbare Müllfahrzeuge an parkenden Fahrzeugen, Gebäuden und baulichen Anlagen verursachen können, im schlimmsten Fall auch die Verletzungen von Personen, sind auf Grund der hohen Fahrzeuggewichte enorm. Diskussionen, warum die Tonne nicht pünktlich geleert wurde, obwohl die Straßen angeblich nur leicht verschneit oder vereist waren und somit hätten befahren werden können, verkehren sich sehr oft ins Gegenteil mit der Unterstellung, dass es unverantwortlich war, eine solche Straße zu befahren, wenn die Sammelfahrzeuge Schäden verursacht haben.

 

Die ausgefallenen Leerungen werden vom Entsorgungsunternehmen in aller Regel aber in den nächsten Tagen nachgeholt, soweit die Witterungs- und Straßenverhältnisse dies zulassen. Lassen Sie bitte die

nicht geleerten Müllgefäße weiterhin zur Abfuhr stehen.

 

Die Nachabfuhr wird meist einige Tage in Anspruch nehmen, da auch für die an den Folgetagen geplanten Regelabfuhren an den nächsten Tagen in den anderen Städten und Gemeinden meist die gleichen witterungsbedingten Probleme zu erwarten sind, die zu Verzögerungen führen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass in solchen Fällen nicht immer ein genauer Termin für die Nachleerung benannt werden kann, da sich je nach Witterungslage die Situation teils arbeitstäglich, teils sogar stündlich verändern kann. Eine Nachabfuhr kann aber nicht für jeden Einzelfall sichergestellt werden, so dass dann

eine Leerung des betroffenen Gefäßes erst wieder bei der nächsten regulären Abfuhr möglich ist. In die-

sen Fällen besteht auch kein Anspruch auf Ersatzleistung oder auf Kürzung der Gebühren für witte-

rungsbedingt ausgefallene Müllabfuhrleistungen.

 

Abfallwirtschaft Landkreis Fulda und

Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda

Heinrich-von-Bibra-Platz 5-9

36039 Fulda

 

Telefon: (06 61) 60 06-78 52

Telefax: (06 61) 60 06-78 70

E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-fulda.de