"Danziger Straße" in Sondersitzung nun endgültig als Kindergartenstandort festgelegt

Das war wahrlich eine "schwere Geburt". Nachdem die Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2017, nach einer intensiven und zum Teil emotional geführten Debatte beschlossen hatte, dass das vorhandene Kindergartengebäude in der Danziger Straße in Gersfeld aufgegeben werden solle und dass sowohl eine Kinderkrippe (U3-Betreuung) und auch ein Kindergarten auf der Freifläche zwischen Schlosspark und Wolf-Hirth-Straße hätte neu gebaut werden sollen, wurde dieser Beschluss nun aufgehoben. Die Stadtverordnetenversammlung hat am vergangenen Donnerstag in einer Sondersitzung mit sehr interessanten und konstruktiven Wortbeiträgen mit großer Mehrheit beschlossen, dass Kindergartengebäude in der Danziger Straße wo nötig zu sanieren, zu renovieren und auszubauen ist und dass es weiterhin als Kindergarten genutzt werden soll. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist ein Grundstück durch die Stadt zu erwerben und die so dringend benötigte Kinderkrippe ist dort zu bauen. 

 

Die Beschlussvorlage, die ich für diese Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erstellt habe, steht unten zum Download bereit. Ich werde den bereits beauftragten Architekten nun anweisen unverzüglich mit der Planung zu beginnen!

 

Wenn der Bau der Kinderbetreuungseinrichtungen auf der Fläche oberhalb des Schlossparkes auch insofern attraktiver und komfortabler gewesen wäre, dass ein moderner Neubau dort, auf großer und attraktiver Fläche und ohne eine nun notwendige Rücksichtnahme auf vorhandene Gebäudestrukturen hätte erfolgen können, so wäre die dortige Errichtung eines Kindergartens und einer Kinderkrippe doch mit ganz erheblichen negativen Folgen für die Stadt Gersfeld (Rhön), insbesondere für die städtischen Finanzen, verbunden gewesen. Dieser Auffassung hat sich die große Mehrheit der Abgeordneten, wenn es für viele auch ein Kompromiss gewesen sein mag, nun angeschlossen:

 

Nach dem ersten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2017 wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben und durch ein Architekturbüro erstellt. Diese wurde vor einigen Wochen der Stadtverordnetenversammlung präsentiert. Nach dieser Studie wäre die Entwicklung des Standortes "am Schlosspark" um ca. 3,5 Mio. € (!) teurer gewesen wäre, als dies bei Ausbau des schon jetzt genutzten Standortes "Danziger Straße" der Fall sein dürfte. Selbst diese - "kleine" - Lösung wird durch den Architekten noch mit Gesamtkosten von unglaublichen 4,25 Mio. € beziffert. Die jährlichen Folgekosten (insbes. Abschreibungen, Zins- und Tilgung von benötigten Darlehen) für den städischen Haushalt wären nach einem Neubau "am Schlosspark" deutlich höher ausgefallen, als dies nun der Fall sein wird.

 

Die Stadt Gersfeld (Rhön) kann sich den Bau eines Kindergartens / einer Kinderkrippe eigentlich leider nicht leisten und muss dieses Projekt wohl durch schmerzliche Einschnitte in anderen Bereichen möglich machen. Sie muss und will dies Projekt aber zeitnah und mit großer Priorität umsetzen, um allen Eltern, die einen solchen benötigen, einen attraktiven Betreuungsplatz für ihr Kind anbieten zu können und um noch familienfreundlicher zu werden.

 

Da eine jede Kommune bei ihrem Handeln den Geboten der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit und einer sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist, wäre ein Entwicklung des Standortes "am Schlosspark" rechtswidrig gewesen. Schon der damalige Beschluss war dies, da ihm keine vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zugrund lag, was aber vorgeschrieben ist.

 

Außerdem wären die Entwicklungspotentiale Gersfelds, etwa im Bereich der Gesundheitsbranche, mit einem Kindergartenbau "am Schlosspark" wohl eingeschränkt worden. Die Klinikum Fulda AG, die Acura-Rhönklinik und die Schlosspark-Klinik Dr. v. Rosen haben die Stadt darum gebeten, Entwicklungsfläche in diesem Areal vorzuhalten. Dies ist nun erfreulicherweise weiterhin der Fall.

 

Auch die Nähe der Kindergärten zur autismusgerechten Wohneinrichtung der Tanner Diakonie hätte Konflikte verusachen können und die infrakstrukturelle Erschließung dieser Fläche, insbesondere im Bereich der Abwasserbeseitigung (Kanalanschluss) wäre aufwendig und teuer gewesen. Weitere Einzelheiten können der Beschlussvorlage (siehe unten) entnommen werden.

 

Bildquelle, FZ v. 24.11.2018

 

Download
Beschlussvorlage StVV 22.11.2018 - Kindergartenstandort
22.pdf
Adobe Acrobat Dokument 98.8 KB