Erlass der Kindergartenbeiträge während der Pandemie; Förderung der Kinderbetreuungseinrichtungen und Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ in Gersfeld

Erlass der Kindergartenbeiträge:

 

Aufgrund einer dringenden Empfehlung der Landesregierung an die Eltern, während der Corona-Pandemie die Kindergärten und Krippen möglichst nicht zu besuchen und die Kinder nur bei absoluter Notwendigkeit in die Einrichtungen zu geben um Kontakte zu reduzieren, haben viele Eltern die Betreuung ihrer Kinder anderweitig organisiert und diese nicht in die Betreuungseinrichtungen gebracht. Die Stadt Gersfeld hat vor kurzem beschlossen, dass für die Kinder, die während der letzten Wochen die Betreuungseinrichtungen nicht besucht haben, für diese Zeit keine Kindergartenbeiträge erhoben werden und dass Eltern, deren Kinder unter 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten in der Einrichtung anwesend waren, nur den halben Beitrag zahlen.

 

Landesfördermittel für die Kinderbetreuungseinrichtungen: 

 

Außerdem erhält die Stadt Gersfeld eine Förderung von 46.337 € vom Land Hessen, mit der die Arbeits- und insbesondere die hygienischen Bedingungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen verbessert werden können. Neben persönlicher Schutzausstattung wie Masken, Desinfektionsmittel u.dgl., können mit diesen Mitteln auch kleinere Baumaßnahmen durchgeführt oder Geräte wie Spül-, Waschmaschinen, Notebooks und Tablets beschafft werden.

 

Umsetzung des "Gute-Kita-Gesetzes:

 

In seiner nächsten Sitzung  wird der Magistrat auch über die Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ in den Betreuungseinrichtungen der Stadt Gersfeld beraten. Mit diesem Gesetz werden den Kinderbetreuungseinrichtungen insbesondere weitere Personalkapazitäten wie zusätzliche Stunden für die Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten, zugesprochen, sodass Leitungstätigkeiten nicht mehr, wie z.T. bislang, auf Kosten der pädagogischen Arbeit gehen.

 

„Ich freue mich, dass das Land Hessen auch an die Kinderbetreuungseinrichtungen gedacht hat. Ich stehe stets in engem Kontakt mit den kirchlichen Trägern, den Leitungen der Kinderbetreuungseinrichtungen und den Elternvertretungen um die Qualität unserer Kinderbetreuung weiter zu verbessern. Dies gelingt uns sehr gut und diese willkommene Förderung wird uns weiter dabei helfen. Die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes wird zwar die schon sehr hohen Kosten der Kinderbetreuungseinrichtungen und damit den Zuschussbedarf für die Stadt Gersfeld weiter erhöhen, den Betrieb in den Kindergärten aber erneut verbessern,“ erklärt Bürgermeister Dr. Korell.